Professionelle binationale Co-Mediation in familienrechtlichen Streitigkeiten

Andreas Böttger, Tanja Elsen, Jörg Hupfeld, Martina Kitzing

Das Modellprojekt

Aus Anlass der Potsdamer Konsultationen im Dezember 1998 haben die Bundesministerin der Justiz, Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, und die damalige Justizministerin der Französischen Republik, Frau Elizabeth Guigou, für deutsch-französische Sorgerechtskonflikte die Einrichtung einer internationalen Mediation beschlossen, um den Versuch zu unternehmen, deutsch-französische Sorgerechtskonflikte zu bewältigen und persönliche Beziehungen des Kindes mit seinen beiden Elternteilen wiederherzustellen, wie dies in dem New Yorker Übereinkommen über Kindesrechte und heute auch in der Grundrechtscharta der Europäischen Union grundsätzlich vorgesehen ist.

Die Ministerinnen waren der Auffassung, dass Sorgerechtskonflikte, die trotz gerichtlicher Entscheidungen fortbestehen, mit Hilfe von Parlamentariern aus beiden Ländern, die als Mediatoren auftreten, gelöst werden können. Diese Aufgabe soll von Persönlichkeiten mit besonderem Ansehen erfüllt werden, da Personen von hoher moralischer Autorität dazu beitragen können, im Interesse der Kinder Vereinbarungen zu erzielen, um gerichtliche Entscheidungen überflüssig zu machen bzw. umzusetzen. Die Mediatoren haben die Aufgabe, das Augenmerk der zerstrittenen Eltern auf das recht verstandene Wohl ihrer Kinder zu lenken und so die Eltern möglichst an einen Tisch zu bringen.

Die Justizministerinnen Deutschlands und Frankreichs haben sich daher darauf geeinigt, eine binationale parlamentarische Mediatorengruppe einzurichten. (Quelle: Gemeinsamer Bericht der deutsch-französischen parlamentarischen Mediatorengruppe vom 02.05.02)

Die Evaluation durch das arpos Institut

Das arpos Institut wurde von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, beauftragt eine Begleitforschung zum Modellprojekt durchzuführen. Den Schwerpunkt bilden die gemeinsam mit Frankreich durchgeführten Familienmediationen. Die Evaluation hat vorerst eine Laufzeit von 10 Monaten.

Die methodische Durchführung erfolgt mithilfe von standardisierten Fragebögen und qualitativen Interviews. Der thematische Schwerpunkt liegt in der Optimierung des Umgangs miteinander unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede.

Die Fragebögen erfassen den kompletten Mediationsverlauf (Anmeldung, Sitzung, Abschluss) und werden von den Mediatoren und den Klienten in der eigenen Landessprache ausgefüllt. Anschließend werden die Daten statistisch ausgewertet und grafisch aufbereitet.

Die Interviews werden mit Mediatoren und Klienten aus Deutschland und Frankreich geführt. Sie haben eine Länge von ein bis zwei Stunden. Die Interviewleitfäden werden an den jeweils aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Alle Interviews werden auf Tonträger aufgezeichnet, transkribiert, paraphrasiert und in Anlehnung an die Methode der "Grounded Theory" ausgewertet.

Die gewonnenen quantitativen und qualitativen Ergebnisse werden in einem Endbericht zusammengefasst.